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   BGH, 23.05.2003 - 2 StR 441/01 (1)   

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https://dejure.org/2003,7326
BGH, 23.05.2003 - 2 StR 441/01 (1) (https://dejure.org/2003,7326)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2003 - 2 StR 441/01 (1) (https://dejure.org/2003,7326)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2003 - 2 StR 441/01 (1) (https://dejure.org/2003,7326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge; Anordnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die Begründung; Hinweis auf "begrenzte Therapiebereitschaft" und Zweck einer Förderung der Motivation ; Zwischenzeitlich eingetretene ...

  • Judicialis

    StGB § 67 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2
    Keine Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge zur Förderung der Therapiebereitschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 23.05.2003 - 2 StR 441/01
    Die zunächst unbeschränkt eingelegte Revision des Angeklagten ist im Hinblick auf den auf Vorlage des Senats (Beschluß vom 15. Mai 2002 = NJW 2002, 2889) ergangenen Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 4. Februar 2003 (GSSt 2/02) wirksam auf die Anordnung des Vorwegvollzugs von zwei Jahren der Freiheitsstrafe beschränkt worden.
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Auszug aus BGH, 23.05.2003 - 2 StR 441/01
    Die zunächst unbeschränkt eingelegte Revision des Angeklagten ist im Hinblick auf den auf Vorlage des Senats (Beschluß vom 15. Mai 2002 = NJW 2002, 2889) ergangenen Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 4. Februar 2003 (GSSt 2/02) wirksam auf die Anordnung des Vorwegvollzugs von zwei Jahren der Freiheitsstrafe beschränkt worden.
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der

    Auszug aus BGH, 23.05.2003 - 2 StR 441/01
    Die Anordnung war daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in Wegfall zu bringen (vgl. BGH NJW 1983, 240; BGH StV 1985, 12; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 354 Rdn. 32).
  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82

    Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung im Fall der

    Auszug aus BGH, 23.05.2003 - 2 StR 441/01
    Die Anordnung war daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in Wegfall zu bringen (vgl. BGH NJW 1983, 240; BGH StV 1985, 12; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 354 Rdn. 32).
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